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Datum: 02.07.2026

Aktenzeichen: 30 Ga 22/26

Urteil

1. Die Verfügungsklage wird abgewiesen.

2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 5616,- € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.