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Die Arbeitstherapie
Die Arbeitsbetriebe ermöglichen zum einen dem Gefangenen wirtschaftlich ergiebige Arbeit, zum anderen erfüllen sie eine wichtige arbeitspädagogische Aufgabe, indem sie im Einzelfall das Leistungs- und Durchhaltevermögen fördern und die soziale Kompetenz im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern steigern. Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden in der Woche. Die Vergütung richtet sich nach dem Justizvollzugsgesetzbuch III und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
In der Sozialtherapeutischen Anstalt arbeiten alle Gefangenen entsprechend den Bestimmungen des Justizvollzugsgesetzbuchs. Die einzelnen Arbeitsbetriebe gehören zum Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW).