Information für Angehörige

Paktempfang

Hier erhalten Sie Informationen über den Paketversand an Gefangene.

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Justizvollzugsbeamtin steht an einem Tisch, vor ihr liegen drei Pakete.
Bitte versenden Sie keine Nahrungs- und/oder Genussmittel (kein Alkohol, keine Tabakwaren, keine Süßwaren etc.) an die Insassen! Derartige Pakete werden nicht angenommen.
Die Zusendung von Paketen muss zuvor von den Insassen beantragt werden. Nach Genehmigung wird ihnen eine sogenannte "Paketmarke" zugesandt, welche bei der Versendung des Paketes verwendet werden muss. Dem Paket ist ein Inhaltsverzeichnis beizufügen.