Beamtinnen und Beamte des mittleren Werkdienstes begleiten die Gefangenen bei der beruflichen Weiterbildung und der Gefangenenarbeit.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit arbeiten die Beamtinnen und Beamten in den gefängniseigenen Betrieben und unterstützen bzw. leiten dort die Gefangenen bei ihrer Tätigkeit sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen an. Zum Aufgabenfeld gehören hier insbesondere die Forderung und Förderung der Gefangenen bei der Arbeit, Mitwirkung bei der Behandlung der Gefangenen, Mitwirkung bei der praktischen Gefangenenausbildung in den Anstaltsbetrieben, Erstellung von Angeboten, aktive Kundenbetreuung sowie Auftragsakquise, Auftragsannahme, Auftragsabwicklung und Abrechnung der Aufträge.
Die Tätigkeit im Justizvollzug bietet vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Abhängig von der Leistung und Stellensituation gibt es im mittleren Werkdienst verschiedene Beförderungsmöglichkeiten.
Neben den Einstellungsvoraussetzungen des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug (dort unter Bewerbungsverfahren nachzulesen) wird zusätzlich der Nachweis der Meisterprüfung gefordert oder ein erfolgreicher Besuch einer Technikerschule, oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Arbeitserzieherin/zum Arbeitserzieher, zur Arbeitstherapeutin/zum Arbeitstherapeuten oder zur Ergotherapeutin/zum Ergotherapeuten. Von der Meisterprüfung kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Gesellenprüfung bestanden hat, eine fachspezifische praktische Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren ausgeübt hat und zur selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben ihres oder seines Fachbereichs geeignet und befähigt erscheint.
Wie im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug durchlaufen die Anwärterinnen und Anwärter einen dreimonatigen
Einführungslehrgang und vor der Laufbahnprüfung einen fünfmonatigen Abschlusslehrgang. Während des 18 Monate dauernden
Vorbereitungsdienstes werden sie einen Monat in eine externe Einrichtung überwiesen, z.B. in eine beschützende Einrichtung.
Beförderungsmöglichkeiten bestehen in herausgehobener Funktion als Werkdienstleiter/in bis zum Spitzenamt der Besoldungsgruppe A
12. Meister und Techniker erhalten eine Zulage.
Mit der Einstellung werden Sie zur Hauptwerkmeisteranwärterin/zum Hauptwerkmeisteranwärter ernannt. Den Vorbereitungsdienst absolvieren Sie damit im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die bestandene Laufbahnprüfung ist Voraussetzung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Hauptwerkmeister/in (Besoldungsgruppe A 8).
Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre und kann bei bestimmten Leistungen abgekürzt werden. Wenn die Probezeit erfolgreich absolviert ist, erfolgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Abhängig von Leistung und Stellensituation gibt es folgende Beförderungsmöglichkeiten:
- Betriebsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
- Erste/r Betriebsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 10)
- Erste/r Betriebsinspektor/in mit Amtszulage (Besoldungsgruppe A 10 mit Amtszulage)
Beförderungsmöglichkeiten bestehen in herausgehobener Funktion z.B. als Werkdienstleiter/in bis zum Spitzenamt der Besoldungsgruppe A 12.
Mit Beginn Ihrer Ausbildung stehen Sie als Beamtin/Beamter auf der Gehaltsliste des Landes Baden-Württemberg.
Ihre Anwärterbezüge richten sich nach Alter und Familienstand. Sie erhalten (Stand 1.12.2022) z.B. als
- 23-jährige/r Ledige/r im ersten Ausbildungsjahr 2.300 Euro (brutto)
- 27-jährige/r Verheiratete/r im zweiten Ausbildungsjahr 2.500 Euro (brutto)
Ausgebildete Beamte erhalten z.B. folgende Bruttogehälter:
- im Meisterberuf eingesetzte/r Hauptwerkmeister/in, Erfahrungsstufe 3, verh., 1 Kind: ca. 3.600 Euro
- Betriebsinspektor/in, Erfahrungsstufe 6, verh., 2 Kinder: ca. 4.600 Euro
- Erste/r Betriebsinspektor/in, Erfahrungsstufe 9, verh., 2 Kinder: ca. 5.200 Euro
Die aufgeführten Gehaltsbeträge sind Richtwerte mit Stand Dezember 2022 und hängen insbesondere von Ihrer Qualifikation und dem Vorliegen von für die Verwendung förderlichen Vortätigkeiten ab. Genaue Bruttogehälter und den genauen Umfang der gewährten Sozialleistungen nennt Ihnen die Justizvollzugsanstalt Ihrer Wahl gerne.
Zur Berechnung Ihres Nettogehaltes ist wichtig zu wissen, dass Ihnen als Beamtin/Beamter keine Sozialversicherungsbeiträge (ca. 20%) in Abzug gebracht werden. Weiter besteht als Beamtin/Beamter im mittleren Werkdienst die Möglichkeit eines Wahlrechts zwischen Beihilfe und Heilfürsorge.
Als Mitarbeiter/in der Landesverwaltung können Sie für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz das kostengünstige „JobTicketBW“ beziehen. Dieses wird zudem mit einem monatlichen Betrag von bis zu 25 Euro vom Land bezuschusst.
Ihre Bewerbung können Sie uns gerne über unsere Online-Bewerbungsmöglichkeit zukommen lassen. Diese Form der Bewerbung
ist datenschutzrechtlich und
sicherheitstechnisch besonders empfehlenswert.
Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch per E-Mail (als PDF-Dokumente ohne klickbare Links) oder auf dem Postweg zukommen lassen.
E-Mail: Personalgewinnung@sozasperg.justiz.bwl.de
Postanschrift:
Sozialtherapeutische Anstalt Baden-Württemberg
- Personalabteilung -
Schubartstraße 20
71679 Asperg
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht zurücksenden. Wenn Sie eine
Rücksendung wünschen, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls
vernichten wir die Unterlagen zu gegebener Zeit.
Aus Sicherheitsgründen können wir Bewerbungsunterlagen, welche per E-Mail eingehen, nur dann akzeptieren, wenn die als Anlage beigefügten Dokumente im PDF-Format vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass die PDF-Dokumente keine klickbaren Links enthalten dürfen. Bewerbungen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, müssen unbearbeitet gelöscht werden.
Wie die Sozialtherapeutische Anstalt Ihre personenbezogenen Daten
im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens verarbeitet entnehmen Sie anliegendem Informationsschreiben zum Datenschutz
(PDF)