Zwischen dem Justizministerium und den Justizvollzugsanstalten ist keine Mittelbehörde (Strafvollzugsamt) zwischengeschaltet. Jede Justizvollzugsanstalt ist einem bestimmten Referenten oder Referentin der Justizvollzugsabteilung zugeordnet, der die Dienstaufsicht über die Anstalt ausübt. Durch regelmäßige Besuche der Referenten oder Referentinnen in den Justizvollzugsanstalten, durch Prüfungen sowie durch schriftlichen und telefonischen Kontakt mit den Anstalten, insbesondere im Zusammenhang mit Eingaben von Gefangenen, sind ein guter Informationsaustausch, kurze Entscheidungswege und Praxisnähe sichergestellt.
Die Sozialtherapeutische Anstalt Baden-Württemberg ist eine Einrichtung des Strafvollzugs auf dem Hohenasperg. In der Anstalt erhalten Insassen in einem integrativen Behandlungskonzept mithilfe psychotherapeutischer, milieutherapeutischer sowie arbeitstherapeutischer Maßnahmen eine intensive Langzeitbehandlung, um bessere Voraussetzungen für eine straffreie und verantwortungsbewusste Lebensbewältigung zu erwerben.
Psychologiedirektorin Frau Schweizer
Zur Sozialtherapeutischen Anstalt gehört ein Beirat, der aus drei vom Kreistag vorgeschlagenen und vom Ministerium der Justiz und für Migration ernannten Mitgliedern besteht. Der Beirat tritt regelmäßig in der Anstalt zusammen, beschäftigt sich mit allgemeinen Vorgängen, mit Anliegen einzelner Insassen und berät die Anstaltsleitung.
Die Aufgaben des Anstaltsbeirats sind in § 18 JVollzGB I folgendermaßen beschrieben: „Die Mitglieder des Beirats wirken bei der Gestaltung des Vollzugs und bei der Betreuung der Gefangenen mit. Sie unterstützen die Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung.“
Derzeit besteht der Anstaltsbeirat aus folgenden Mitgliedern:
- Frau Susanne Sterzenbach (Vorsitzende)
- Frau Siglinde Lischke (stellvertretende Vorsitzende)
- Herr Jörg Göggelmann
In der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg können geeignete Personen als ehrenamtliche Betreuer/innen einzelner Gefangener zugelassen werden. Die Betreuung soll dazu beitragen, persönliche Schwierigkeiten des Gefangenen zu lösen oder zu lindern, Bildung und berufliche Fähigkeiten zu fördern, die Entlassung vorzubereiten und die Eingliederung in das Leben in der Freiheit zu unterstützen.
Bevorzugt werden Personen zugelassen, die bereits durch ihren Beruf oder eine Nebentätigkeit besonders geeignet sind, dem Gefangenen auch über den Zeitpunkt der Entlassung hinaus persönlichen Beistand zu leisten.
Die Koordination des Ehrenamts obliegt dem Sozialdienst. Bei Fragen oder Interesse können Sie uns gerne unter ehrenamtliche@sozasperg.justiz.bwl.de kontaktieren.