Grundlage unserer strafvollzuglichen Tätigkeit in Baden-Württemberg bildet das Justizvollzugsgesetzbuch des Landes, das im dritten Buch in § 1 hinsichtlich der Zielsetzung folgendes bestimmt: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.“
Aus diesem Vollzugsziel ergibt sich für alle Verantwortlichen die Verpflichtung, während des Vollzuges von Freiheitsstrafen
alles Vertretbare zu unternehmen, was dazu beitragen kann, Strafgefangene vor einem Rückfall in Straffälligkeit zu bewahren und
sie für ein künftiges Leben in sozialer Verantwortung vorzubereiten.
Je besser das gelingt, umso eher werden auch künftige Straftaten und damit auch künftige Opfer vermieden. So schützt
gelungene (Re-)Sozialisierung auch die Allgemeinheit.
Nach §§ 112 ff Strafprozessordnung kann Untersuchungshaft angeordnet werden, um das gerichtliche Verfahren gegen Beschuldigte zu sichern, das heißt insbesondere zu verhindern, dass sie sich dem Verfahren durch Flucht entziehen oder Zeugen beeinflussen. Bei bestimmten Delikten kann auch Untersuchungshaft angeordnet werden, wenn der begründete Verdacht besteht, der Beschuldigte werde erneut eine vergleichbare Straftat begehen.
Der Behandlungsverlauf
Die Verlegung in die Sozialtherapeutische Anstalt (STA) erfolgt grundsätzlich über die Einweisung durch die Diagnostikabteilung der JVA Offenburg. Jeder Insasse erhält nach Verlegung in die STA zunächst einen Platz in einer der fünf Wohngruppen. Die Orientierungsphase dient der Motivierung, Befähigung und Zielfindung für die Behandlung. Außerdem erhält der Gefangene Informationen über die Therapie.
Die Orientierungsphase besteht vor allem aus folgenden Bereichen:
- Wohngruppe mit regelmäßigen Wohngruppensitzungen
- Orientierungsgruppe
- Kunsttherapie
- Beschäftigungstherapie
- Bewegungstherapie
- Erstvorstellung im Gesamtteam
- Aufnahmekonferenz
Die zentrale Behandlung
Die Sozialtherapeutische Anstalt verwirklicht eine „integrative Sozialtherapie“. Sie meint damit ein Bündel von ineinandergreifenden Behandlungsmaßnahmen. Dabei berücksichtigt sie das gesamte Lebensfeld in und außerhalb der Anstalt und versucht, die verschiedenen Handlungs- und Beziehungsformen innerhalb der Anstalt im Sinne einer therapeutischen Gemeinschaft zu gestalten.
Nach Abschluss der Orientierungsphase wird der Insasse einer der fünf Wohngruppen zugeordnet.
Die Behandlungstriade bleibt für die gesamte Behandlungsdauer (ca. 3 Jahre) fest.
- Sozialdienst
- Psychologischer Dienst und
- mittlerer Vollzugsdienst im JVD
Die Entlassungsphase
Zur Vorbereitung der Entlassung soll der Insasse vollzugsöffnende Maßnahmen (vöM) erhalten, wenn nicht zu befürchten ist, dass er diese zur Flucht bzw. zu neuen Straftaten missbraucht. Die Durchführung von vöMs ist Teil der Behandlung und dient auch der Orientierung nach draußen sowie der Einübung von sozialen Fähigkeiten. Alle vöMs erfahren eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung. Darüber hinaus bleibt die psychotherapeutische Begleitung während der gesamten Phase der vollzugsöffnenden Maßnahmen und der Entlassungsphase bestehen. Der überwiegende Teil der Behandlung findet im geschlossenen Vollzug statt. Bevor ein Insasse vöMs erhält, erfolgt im Team der Behandlungskonferenz eine gründliche Prüfung der Eignung.
In allen Fällen ist das positive Ergebnis eines internen oder externen kriminalprognostischen Gutachtens erforderlich. Bei Insassen, die wegen schwerer Straftaten verurteilt sind, stimmt die Sozialtherapeutische Anstalt vor der Entscheidung über Lockerungen den voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt mit der Staatsanwaltschaft und der Strafvollstreckungskammer ab. In den meisten Fällen bedarf die Erteilung von vöMs auch der Zustimmung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Arbeitsbetriebe ermöglichen zum einen dem Insassen wirtschaftlich ergiebige Arbeit, zum anderen erfüllen sie eine wichtige arbeitspädagogische Aufgabe, indem sie im Einzelfall das Leistungs- und Durchhaltevermögen fördern und die soziale Kompetenz im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern steigern. Die Arbeitszeit beträgt 35 Stunden in der Woche. Die Vergütung richtet sich nach dem Justizvollzugsgesetzbuch III und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
In der Sozialtherapeutischen Anstalt arbeiten alle Insassen entsprechend den Bestimmungen des Justizvollzugsgesetzbuchs. Die einzelnen Arbeitsbetriebe gehören zum Landesbetrieb Vollzugliches Arbeitswesen (VAW).
Die Probanden werden in Einzel- und Gemeinschaftshafträumen untergebracht. Zu jeder Wohngruppe gehört eine Gruppenküche sowie ein Freizeitraum.
Zu den üblichen - innerhalb der Wohngruppen veranstalteten Freizeitmaßnahmen - werden noch unterschiedliche Freizeitgruppen angeboten, die zum Teil auch von Ehrenamtlichen geleitet werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Gesprächsgruppe der Sozialberatung Ludwigsburg
- Englischkurs
- Deutschkurs
- Skatgruppe
- Musik- und Gottesdienstgruppe
- Fußballgruppe
- Fitnessgruppe
- Einklang/Meditation
- Bewerbertraining (in Verbindung mit zur Entlassung vorbereitenden Maßnahmen)
Einmal jährlich findet traditionell das Sommerfest statt, zu welchem auch die Angehörigen der Insassen und der Bediensteten eingeladen sind.