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Telefonate
Für die
Insassen der Sozialtherapeutischen Anstalt ist im zweiten Stock und dritten Stock eine Fernsprechstelle eingerichtet. Dort können
Telefonate durchgeführt werden. Jeder Insasse kann einen Kreis von höchstens acht
Gesprächspartnern benennen. Die Genehmigung der Gesprächsteilnehmer erfolgt durch den Sozialdienst.
Allgemein zugelassen sind Gespräche mit dem Arbeitsamt, mit einem evtl. Arbeitgeber, wenn der Insasse zum Freigang zugelassen ist, sowie Gespräche mit Versandhäusern im Zusammenhang mit genehmigten Bestellungen. Weitere Gespräche mit Behörden (z. B. Sozialamt, Gerichte) bedürfen der Genehmigung durch den Sozialdienst.
Zur Finanzierung von Telefongesprächen stehen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag das Haus- oder freie Eigengeld zur Verfügung. Telefongespräche können stichprobenweise gemäß § 27 JVollzGB III überwacht werden, die Gesprächsteilnehmer werden über die Möglichkeit beim Gesprächsbeginn informiert.
