- Für alle Gefangenen stehen Trennscheibenbesuchsräume, Gemeinschaftsbesuchsräume, Einzelbesuchsräume sowie der Familienbesuchsraum zur Verfügung.
- Das Verfahren zur Genehmigung von Besuchs-/Telefon-/Webex-Kontakten wird allgemein gesteuert. Hierzu ist eine komplett ausgefüllte Nutzungserklärung (PDF) vorab per E-Mail an besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de zu übersenden. Für jede zuzulassende Person ist eine gesonderte Nutzungserklärung notwendig; dies gilt unabhängig vom Alter des Besuchers.
- Es kann immer nur ein Besuch im Voraus angemeldet werden.
- Der Besucherkreis ist nicht eingeschränkt.
- Der Besuch kann wieder mit Körperkontakt wie vor Corona stattfinden, es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen, bei Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
- Haben Sie als Besucherin oder als Besucher Krankheitssymptome (zum Beispiel Atemwegserkrankungen, Durchfall oder Fieber), dann bitten wir Sie, von einem Besuch abzusehen.
- Falls Sie verhindert sind bitten wir darum, Ihren Termin rechtzeitig zu stornieren.
- Besuche: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag:
- 09:15 - 10:15 Uhr
- 10:45 - 11:45 Uhr
- 14:15 - 15:15 Uhr
- Samstag (immer der letzte Samstag des Monats):
- 08:00 - 09:00 Uhr
- 09:30 - 10:30 Uhr
- 11:00 - 12:00 Uhr
Dienstags finden keine privaten Besuche / Webex statt.
Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch ohne Überwachung wie folgt:
Strafgefangene: 2 Regelbesuche zu je 1 h
Jugendstrafgefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
Junge U-Gefangene: 4 Regelbesuche zu je 1 h
U-Gefangene im Übrigen: 2 Regelbesuche zu je 0,5 h
Persönliche Besuche sowie Webex-Besuche können telefonisch vereinbart werden (Werktags von 09:15 – 11:30 Uhr und von 14:15 - 15:30 Uhr unter 07141 669-116)
Terminierungen erfolgen mindestens drei Werktage im Voraus.
Falls Sie verhindert sind bitten wir darum, Ihren Termin rechtzeitig zu stornieren.
Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen sowie
eine Zweitschrift der Besuchsabteilung zukommen lassen.
Die Besuche werden im Einzelbesuchsraum im Beisein eines Bediensteten durchgeführt.
Persönliche Besuche sowie Webex-Besuche können telefonisch vereinbart werden (Werktags von 09:15 – 11:30 Uhr und von 14:15 - 15:30 Uhr unter 07141 669-116).
Gerne können Sie unter anderem auch per E-Mail unter besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de eine Terminanfrage stellen.
Grundsätzlich müssen Sie 15 Min. vor Terminbeginn vor Ort sein. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und Ihren Rechtsanwaltsausweis mit.
- Montag bis Freitag:
- 09:15 - 10:15 Uhr
- 10:45 - 11:45 Uhr
- 14:15 - 15:15 Uhr
Falls Sie mehr als 60 Minuten für den Inhaftierten benötigen, bitten wir Sie, ein Zeitfenster anzugeben.
Wir benötigen:
- Eine komplett ausgefüllte Nutzungserklärung (PDF)
- Kopie eines Ausweisdokuments, z. B. Personalausweis oder Reisepass
- Rechtsanwaltsausweis
- Falls noch nicht vorliegend:
- Strafprozessvollmacht oder
- Beschluss Pflichtverteidigung
- Bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen nach § 119 StPO:
- Eine richterliche Besuchserlaubnis, sofern diese noch nicht vorliegt.
Die benötigten Unterlagen sowie 2 bis 3 Terminvorschläge für Ihren Webex-Besuch senden Sie per E-Mail an: besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de
Termine per Webex sind zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Freitag
- 09:30 - 09:50 Uhr
- 10:10 - 10:40 Uhr
- 11:00 - 11:30 Uhr
- 14:15 - 14:45 Uhr
- 15:00 - 15:30 Uhr
Falls Sie mehr als 30 Minuten für den Inhaftierten benötigen, bitten wir Sie, ein Zeitfenster anzugeben.
Sie erhalten für Ihren Webex-Besuch von der Besuchsabteilung eine Terminbestätigung per E-Mail.
Folgende Unterlagen benötigen wir vorab per E-Mail:
Von jedem Besucher
- Eine komplett ausgefüllte Nutzungserklärung (PDF) und
- Kopie eines Ausweisdokuments, z. B. Personalausweis oder Reisepass;
Führerschein, Krankenkassenkarte o. ä. ist nicht zulässig.
Für Besuche bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen nach § 119 StPO benötigen wir zudem eine richterliche Besuchserlaubnis (erhältlich beim zuständigen Gericht).
Wie bekommen Sie einen Termin?
Die benötigten Unterlagen sowie 2 bis 3 Terminvorschläge für Ihren Webex-Besuch senden Sie per E-Mail an: besuch@jvkasperg.justiz.bwl.de.
Termine per Webex sind zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag bis Freitag:
- 09:30 - 09:50 Uhr
- 10:10 - 10:40 Uhr
- 11:00 - 11:30 Uhr
- 14:15 - 14:45 Uhr
- 15:00 - 15:30 Uhr
Sofern der Gefangene ebenfalls eine Einverständniserklärung unterschrieben hat, erhalten Sie für Ihren Webex-Besuch von der Besuchsabteilung eine Terminbestätigung per E-Mail.
Eine telefonische Vereinbarung von Webex-Terminen sowie die Vereinbarung durch den Gefangenen selbst sind nicht möglich.
Gutachtentermine bei den Inhaftierten des Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bitten wir grundsätzlich per E-Mail unter medizindirektion@jvkasperg.justiz.bwl.de anzufragen.
Bitte geben Sie Folgendes an:
- Name und Geburtsdatum des zu Begutachtenden,
- Ihren Auftraggeber (Kopie des Gutachtenauftrags ist vorzulegen) sowie
- Ihren Terminwunsch.
Termine für eine Begutachtung sind zu folgenden Zeiten möglich:
- Montag, Mittwoch bis Freitag
- 09:15 - 11:45 Uhr
- 14:15 - 15:30 Uhr
- Dienstag
- 09:00 - 13:00 Uhr
Falls Sie längere Begutachtungszeiten benötigen, teilen Sie dies bei Ihrer Anfrage mit.
Sofern Ihrem Terminwunsch entsprochen werden kann, erhalten Sie von uns eine Terminbestätigung per E-Mail.
Seien Sie bitte grundsätzlich 30 Minuten vor Terminbeginn vor Ort. Des Weiteren bitten wir Sie, ein gültiges Ausweisdokument
(Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen.
Vor Ort sind die Parkmöglichkeiten sehr eingeschränkt. Planen Sie daher genügend Zeit vor Ihrem Termin ein.
Besucher haben die Möglichkeit, vor ihrem Besuchstermin die öffentliche Toilette in der Nähe der Schubartstube zu nutzen.
Vor jedem Besuch werden grundsätzlich alle Besucher kontrolliert. Seien Sie daher bitte 30 Minuten vor dem Besuchstermin vor Ort.
Alkoholisierte und unter Drogen stehende Besucher werden abgewiesen.
- Was muss zum Termin mitgebracht werden?
- Ein gültiges Ausweisdokument für jeden Besucher, z. B. Personalausweis oder Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Duldung (Führerschein, Krankenkassenkarte o. ä. ist nicht zulässig).
- Für Besuche bei Untersuchungsgefangenen mit entsprechenden Beschränkungen nach § 119 StPO:
Eine Einzel- oder Dauerbesuchserlaubnis vom zuständigen Gericht für jeden Besucher.
Mit der Bitte um Beachtung
Gemäß § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz kann gegen Personen, die unbefugt einem Gefangenen Gegenstände oder Nachrichten übermitteln oder sich von ihm übermitteln lassen, eine Geldbuße bis zu 1.000,00 € verhängt werden. Auch der Versuch kann zur Verhängung einer Geldbuße führen. Zudem besteht die Möglichkeit, diese Personen vom Besuch auszuschließen.
Die Besuche sind werktags von 09:15 – 11:30 Uhr und von 14:15 - 15:30 Uhr telefonisch unter 07141 669-116 zu terminieren.
Terminierungen erfolgen mindestens drei Werktage im Voraus.
Falls Sie verhindert sind bitten wir darum, Ihren Termin rechtzeitig zu stornieren.