Information für Angehörige

Briefverkehr

Kommunikation mit Angehörigen, Freunden und Behörden

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Briefkasten vor einer Hecke

Die Gefangenen haben das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen. Die Kosten des Schriftverkehrs müssen diese grundsätzlich selbst tragen. Abgesehen von gesetzlich bestimmten Ausnahmen kann der Schriftverkehr aus behandlerischen Gründen bzw. Gründen der Sicherheit und Ordnung überwacht werden. Der Schriftwechsel der Untersuchungsgefangenen wird vom zuständigen Richter bzw. Staatsanwalt überwacht.