Information für Angehörige

Telefonate

Kommunikation mit Angehörigen, Freunden und Behörden

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Ein Telefon hängt an der Wand, dahinter ist ein Gang innerhalb einer Justizvollzugsanstalt zu sehen.

Neben der schriftlichen Kommunikation haben die Gefangenen die Möglichkeit, das Führen eines Telefonats zu beantragen. Die Kosten des Telefonats sind grundsätzlich eigenständig zu tragen.


Bei Untersuchungsgefangenen kann eine richterliche Genehmigung erforderlich sein.


Bei Strafgefangenen entscheidet die Anstaltsleitung bzw. eine von dieser beauftragten Person.


Telefonate können überwacht werden. Die Anstalt hat die Möglichkeit, die Genehmigung zur Teilnahme am Telefonverkehr zu entziehen.