Information für Angehörige

Paktempfang

Es besteht die Möglichkeit, den Inhaftierten Pakete zu senden. 

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Justizvollzugsbeamtin steht an einem Tisch, vor ihr liegen drei Pakete.

Bitte versenden Sie keine Nahrungs- und/oder Genussmittel (kein Alkohol, keine Tabakwaren, keine Süßwaren etc.) an die Gefangenen. Derartige Pakete werden nicht angenommen.

Die Zusendung von Paketen anderen Inhalts muss zuvor von dem Gefangenen beantragt werden. Der Gefangene muss dabei angeben, was in dem Paket enthalten sein soll und wer der Absender sein wird. Nach Genehmigung wird Ihnen eine sogenannte "Paketmarke" zugesandt. Verwenden Sie bei der Versendung nur diese Paketmarke und legen dem Paket ein Inhaltsverzeichnis bei.