Berufsperspektive

Bäcker, Koch oder Metzger (w/m/d) für die Ausbildung im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug

Bäcker, Koch oder Metzger (w/m/d) für die Ausbildung im mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug

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Das Bild zeigt Beschäftigte einer Justizvollzugsanstalt
  • Dienstort: Hohenasperg
  • Besoldungs/Entgeltgruppe: Anwärterbezüge AW A 8 (evtl. zzgl. Anwärtersonderzuschlag)

Das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg sucht

Bäcker, Koch oder Metzger
für die Ausbildung im mittleren Vollzugsdienst
im Justizvollzug (w/m/d)
(Ausbildungsbeginn: 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres)

Wir sind das zentrale Krankenhaus für den Justizvollzug in Baden-Württemberg mit über 121 Betten in den Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie, Innere Medizin und Chirurgie. Im Bereich der Chirurgie besteht eine Kooperation mit einem externen Krankenhaus.


Ihre Aufgabenschwerpunkte sind

  • Anleitung der Gefangenen zu einem verantwortungsbewussten und geordneten Zusammenleben in der Justizvollzugsanstalt
  • Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung und der sicheren Unterbringung der Gefangenen
  • Beaufsichtigung der Gefangenen
  • Mitwirkung an der Behandlung und der Freizeitgestaltung der Gefangenen
  • Überwachen von Besuchen
  • Kontrolle des ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs


Wir erwarten

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung als Koch, Bäcker oder Metzger
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Keine Vorstrafen
  • Verfassungstreue: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • Gesundheitliche Eignung (in Anlehnung an die Polizeidiensttauglichkeit)
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Interesse & Spaß an der Arbeit in multiprofessionellen Teams in einem spannenden Umfeld


Wir bieten

  • Einen interessanten Beruf mit vielfältigen Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung
  • In der Beamtenlaufbahn zunächst eine 2-jährige praxisnahe Ausbildung (ggf. abkürzbar auf 1 1/2 Jahre)
  • Nach erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung übernehmen wir regelmäßig unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe
  • Die Möglichkeit eine einjährige, von uns finanzierte Ausbildung als Krankenpflegehelfer/in anzufügen
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten während der Arbeitszeit
  • Verpflegungsmöglichkeiten in der Betriebskantine
  • Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem "JobTicket BW" und dem "JobBike BW"

Bei Fragen steht Ihnen Frau Kremling (Verwaltungsleiterin) unter Telefon 07141 669-105 oder Frau Kramer (Ausbildungsleiterin) unter Telefon 07141 669-106 gerne zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie "hier" verlinkt.

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar.

Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich. Diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung gerne auch an die örtliche Schwerbehindertenvertretung und, sollte eine solche nicht bestehen, an die Hauptvertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung des Ministeriums der Justiz und für Migration wenden.

Ihre Bewerbung können Sie uns gerne über unsere Online-Bewerbungsmöglichkeit zukommen lassen. Diese Form der Bewerbung ist datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch besonders empfehlenswert.

Alternativ können Sie uns Ihre Unterlagen auch per E-Mail (als PDF-Dokumente ohne klickbare Links) oder auf dem Postweg zukommen lassen.

Zur Online-Bewerbung: Bäcker, Koch oder Metzger (w/m/d)
E-Mail: Bewerbung@jvkasperg.justiz.bwl.de 
Postanschrift:  Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg
                           -Personalabteilung-
                           Schubartstraße 20
                           71679 Asperg

Wir weisen darauf hin, dass postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Soweit Sie Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen zurückerhalten möchten, ist ein ausreichend frankierter Briefumschlag beizulegen.